AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
F&O Consulting e.U.
(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von F&O Consulting e.U. erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge der F&O Consulting e.U. mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn F&O Consulting e.U. ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn F&O Consulting e.U. auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
(3) Die Dienstleistungen und Angebote von F&O Consulting e.U. richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und an Kaufleute (HGB).
(1) F&O Consulting e.U. erbringt individuelle Beratungs- und Agenturdienstleistungen für KMU im Bereich des Onlinemarketings und der Social-Media-Recruiting (Mitarbeitergewinnung). Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, schuldet F&O Consulting e.U. dem Kunden nicht die Erbringung eines Werks oder eines konkreten Erfolges, insbesondere nicht die Vermittlung und tatsächliche Akquirierung neuer Mitarbeiter.
(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von F&O Consulting e.U. zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch F&O Consulting e.U., bleibt der Vergütungsanspruch von F&O Consulting e.U. unberührt.
(3) F&O Consulting e.U. wird den Kunden bei der Durchführung der Werbekampagnen auf etwaige rechtliche Anforderungen hinweisen, jedoch obliegt die Verantwortung für die rechtliche Konformität von Werbeanzeigen, Impressum, Datenschutzerklärungen usw. dem Kunden.
(4) Werbeplattformen wie Google oder Meta sind jederzeit berechtigt, Werbekampagnen ohne Angabe von Gründen zu stoppen. F&O Consulting e.U. haftet nicht für ein solches Vorgehen.
(5) In Bezug auf die von F&O Consulting e.U. zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht F&O Consulting e.U. in Bezug auf die Art und Weise der Erbringung der Dienstleistungen ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(6) F&O Consulting e.U. ist berechtigt, die geschuldeten Leistungen auch durch Erfüllungsgehilfen/Subunternehmer zu erbringen.
(7) Die vereinbarte Vergütung von F&O Consulting e.U. in Bezug auf die Beratungsdienstleistungen enthält vorbehaltlich anderslautender Absprache kein Budget für etwaige Werbekampagnen des Kunden. Dieses ist vom Kunden separat zur Verfügung zu stellen und gegebenenfalls unmittelbar an den Plattformbetreiber zu entrichten.
(8) F&O Consulting e.U. garantiert keine konkrete Anzahl an Kundenanfragen oder Bewerbungen und keine bestimmte Qualität im Rahmen der für den Kunden lancierten Werbekampagnen. Eine Vorqualifizierung eingehender Bewerbungen wird vorbehaltlich anderslautender Individualabsprache nicht geschuldet.
(9) Sofern F&O Consulting e.U. im Rahmen der Arbeiten für den Kunden Domains und Funnel zur Verfügung stellt, werden diese ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit zur Verfügung gestellt.
(1) Der Vertragsschluss zwischen F&O Consulting e.U. und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen. Fernmündliche Vertragsschlüsse werden von F&O Consulting e.U. nach erteilter Einwilligung durch den Kunden aufgezeichnet.
(2) Ein Vertragsabschluss ist erst wirksam, wenn der Kunde die Vertragsbestätigung schriftlich oder per E-Mail erhalten und diesen bestätigt hat.
(1) Sofern eine Leistung von F&O Consulting e.U. ausnahmsweise nicht schwerpunktmäßig dem Dienst-, sondern dem Werkvertragsrecht unterfällt, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze.
(2) F&O Consulting e.U. kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.
(3) F&O Consulting e.U. kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber F&O Consulting e.U. nicht schriftlich erklärt, welche Mängel noch zu beseitigen sind.
(4) Soweit bei der Funktionsprüfung Mängel festgestellt werden, ist F&O Consulting e.U. berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen.
(1) Die von F&O Consulting e.U. angegebenen Preise sind verbindlich. Die angegebenen Preise verstehen sich jeweils netto, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
(2) Die Bezahlung der Leistungen von F&O Consulting e.U. erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste ist grundsätzlich bei Vertragsschluss fällig, es sei denn, das Angebot von F&O Consulting e.U. sieht eine abweichende Zahlungsweise vor.
(3) Vereinbarte Lastschriften sind vom Kunden innerhalb einer Frist von 5 Werktagen nach Rechnungsstellung zu begleichen. Im Falle einer Rückbuchung trägt der Kunde alle damit verbundenen Kosten.
(1) Die vereinbarte Vertragslaufzeit gilt als fest vereinbart. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. Wird der Vertrag nicht spätestens vier Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt, verlängert er sich um denselben Zeitraum zu denselben Bedingungen.
(2) Der Kunde wird mindestens 30 Tage vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich oder per E-Mail an die Möglichkeit der Vertragsverlängerung erinnert.
(3) Etwaige freie Kündigungsrechte während der Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen.
(4) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch F&O Consulting e.U. beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag eingegangen ist und die für die Dienstleistungen notwendigen Daten vollständig vorliegen.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält F&O Consulting e.U. sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Im Falle eines Zahlungsverzugs von mehr als 30 Tagen behält sich F&O Consulting e.U. das Recht vor, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und Schadensersatz für entgangene Leistungen zu fordern.
(1) F&O Consulting e.U. haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet F&O Consulting e.U. nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) F&O Consulting e.U. haftet nicht für die Sicherung von Daten, die dem Kunden obliegt. Für Datenverluste haftet F&O Consulting e.U. nur im Rahmen der typischen Wiederherstellungskosten, die bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden entstanden wären.
Unternehmern und Kaufleuten steht bei fernmündlich geschlossenen Verträgen kein gesetzliches Widerrufsrecht zu. F&O Consulting e.U. gewährt ein solches auch nicht auf vertraglicher Grundlage.
Schlussbestimmungen
(1) Bei einem Widerspruch zwischen dem Agenturvertrag und diesen AGB geht der Agenturvertrag vor.
(2) Rechtlich unwirksame Bestimmungen dieser AGB oder eines Agenturvertrages berühren nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Unwirksame Bestimmungen sind durch wirksame Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen und undurchführbaren Klausel am nächsten kommen.
(3) Sofern im Agenturvertrag nicht abweichend vereinbart, ist der Erfüllungsort der Sitz der Agentur.
(4) Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, einschließlich über die Frage des rechtmäßigen Zustandekommens eines Vertrages, ist ausschließlich das für 1010 Wien örtlich und sachlich zuständige Gericht.
(5) Diese AGB und etwaige auf dieser Basis abgeschlossene Verträge unterliegen ausschließlich dem materiellen Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.